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Als Garagen gelten einzeln stehende oder angebaute Kfz-Abstellräume. Garagen welche sich im Wohngebäude befinden (nicht als Anbau), sind schon in der Summenermittlung zur Versicherungssumme 1914 des Wohngebäudes mit enthalten.
Eine Garage hat einen durchschnittlichen Versicherungswert 1914 von 700 Mark (ca. 7200 Euro)
Eine Doppelgarage muss als 2 Garagen angegeben werden, da der durchschnittliche
Versicherungswert 1914 pro Stellplatz gilt.
Ein Carport hat einen durchschnittlichen Versicherungswert 1914 von 500 Mark (ca. 5150 Euro)
Wenn ein anderer Wert als der durchschnittliche Versicherungswert 1914 für Garagen berücksichtigt werden soll, geben Sie diesen bitte unter “Besondere Bemerkungen” gesondert in Euro oder Mark
mit einem speziellen Hinweis an. Teilen Sie uns auch mit, aus welchem Jahr dieser Wert stammt.
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