Hinweis Elementarversicherung

Hinweis zu den Tarifen mit Elementarversicherung:
Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder der Rückstau wird seit dem Elbehochwasser bei einigen Versicherern in der Elementarversicherung nicht mehr angeboten oder ist nur unter erschwerten Annahmebedingungen möglich. In unserer Elementarversicherung sind diese Risiken noch mitversichert.

Ob Elementarschäden laut Antrag mitversichert werden können entscheidet der Wohngebäudeversicherer bei der Antragsprüfung. Dabei spielt der zusätzlich zum Antrag auszufüllende Fragebogen zur Elementarversicherung und Ihre Adresse (der Risikoort) eine entscheidende Rolle.

 

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