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Beratungs- und Dokumentationsverzicht
Für alle Verträge, welche über
Fernkommunikationsmittel (wie z.B. das Internet) zustande kommen, wünscht der Kunde ausdrücklich die beantragte Versicherung mit dem beantragten Tarif und auf eine Beratung und Dokumentation der Beratung wird ausdrücklich
verzichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und
Dokumentationspflichten geltend zu machen.
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