Quicknavigation

Urteile zum Thema wohnen
Startseite Angebote Service und Infos Wir über uns Weitere Sparangebote Sitemap

Standard Tarif Gebäudeversicherung
 
Komfort Tarif Gebäudeversicherung

Versicherungen rund ums Wohngebäude

Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Ratgeber Bauen

Ratgeber Eigentum

Wir über uns

Kundenbetreuung

weitere Sparangebote

Sitemap
 

Interessante Urteile zum Thema wohnen.

Alles, was Recht ist? - Interessante Urteile zum Thema Wohnen.

Wer Haus- und Grundbesitz hat, kennt das: Beim Thema Wohnen gibt es oftmals Probleme
mit den Nachbarn. Ob es sich dabei um Lärmbelästigung handelt, um Haustiere oder harmlose
Alltäglichkeiten. Hier eine kleine Auswahl von Entscheidungen, die mal zum Nachdenken, mal zum
Kopfschütteln, aber auch zum Schmunzeln anregen.
 
Grillen - dreimal jährlich erlaubt.
In Wohnungseigentumsanlagen darf kein grundsätzliches Grillverbot erteilt werden. Dreimal im Jahr
ist es jedem erlaubt, sich dem Grillgenuss hinzugeben. Allerdings ist das Ganze auf jeweils zwei
Stunden eingeschränkt und die Geruchsbelästigung muss in Grenzen gehalten werden.
 
Kein Krach wegen Streit.
Ein kurzer, lautstarker Streit zwischen Ehegatten muss von den Nachbarn geduldet werden.
Über Monate hinweg ist dies jedoch nicht akzeptabel.
 
Heuschnupfen kontra Baum.
Ein Allergiker darf nicht verlangen, dass sein Nachbar eine Birke fällt, weil diese Grund seiner
allergischen Reaktion ist.

Ast dran? Oder Ast ab?
Hausbesitzer dürfen Baumzweige, die vom Nachbargrundstück auf ihr Anwesen herüberhängen,
abschneiden.
 
Wann spielt die Musik.
Hausmusik muss in Wohnanlagen auf drei Stunden täglich beschränkt werden - außerhalb der
allgemeinen Ruhezeiten.
 

zurück zur Übersicht “Ratgeber Eigentum”

zur Startseite von www.gebaeudeversicherung-im-preisvergleich.de
Fragen zu unseren Angeboten? Tel. 030 / 6789 55  59
e-mail: info@gebaeudeversicherung-im-preisvergleich.de