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Interessante Urteile zum Thema wohnen.
Alles, was Recht ist? - Interessante Urteile zum Thema Wohnen.
Wer Haus- und Grundbesitz hat, kennt das: Beim Thema Wohnen gibt es oftmals Probleme mit den Nachbarn. Ob es sich dabei um Lärmbelästigung handelt, um Haustiere oder harmlose
Alltäglichkeiten. Hier eine kleine Auswahl von Entscheidungen, die mal zum Nachdenken, mal zum Kopfschütteln, aber auch zum Schmunzeln anregen. Grillen - dreimal jährlich erlaubt.
In Wohnungseigentumsanlagen darf kein grundsätzliches Grillverbot erteilt werden. Dreimal im Jahr ist es jedem erlaubt, sich dem Grillgenuss hinzugeben. Allerdings ist das Ganze auf jeweils zwei
Stunden eingeschränkt und die Geruchsbelästigung muss in Grenzen gehalten werden. Kein Krach wegen Streit.
Ein kurzer, lautstarker Streit zwischen Ehegatten muss von den Nachbarn geduldet werden. Über Monate hinweg ist dies jedoch nicht akzeptabel. Heuschnupfen kontra Baum.
Ein Allergiker darf nicht verlangen, dass sein Nachbar eine Birke fällt, weil diese Grund seiner allergischen Reaktion ist.
Ast dran? Oder Ast ab?
Hausbesitzer dürfen Baumzweige, die vom Nachbargrundstück auf ihr Anwesen herüberhängen, abschneiden. Wann spielt die Musik.
Hausmusik muss in Wohnanlagen auf drei Stunden täglich beschränkt werden - außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten.
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