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Das Mietrecht zu kennen, ist die halbe Miete. Wichtige Fakten und Bestimmungen.
Das Mietrecht ist mit Recht als schwierig bekannt. Viele Bestimmungen und Paragraphen machen Vermietern und Mietern das Leben schwer. Deshalb gibt es für Vermieter einen Tipp
vorab: Lassen Sie sich unbedingt vor Abschluss eines Vertrages bei Ihrem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein beraten. Hier einige Tipps zu Themen, die immer wieder angesprochen werden:
Die Staffelmiete. Bei der Wohnraummiete kann vereinbart werden, dass sich der Mietzins stufenweise erhöht. Aber
Vorsicht: Die jeweilige Staffel muss exakt angegeben werden. Allerdings ist dann die Mieterhöhung wegen Modernisierung ausgeschlossen. Die Indexvereinbarung.
Bei Mietverträgen mit wenigstens 10 jähriger Laufzeit kann vereinbart werden, dass sich die Miete nach dem Lebenshaltungsindex erhöht, Außerdem darf bei
Modernisierungen erhöht werden, die der Vermieter nicht direkt zu vertreten hat (gesetzlich geregelte Maßnahmen). In beiden Fällen ist die Mieterhöhung aufgrund gestiegener Betriebskosten,
im Rahmen geltender Regelungen, zulässig.
Die Zeitmietverträge. Bei einem befristeten Mietverhältnis kann der Mieter zwei Monate vor Beendigung die Fortsetzung
des Vertrages verlangen - allerdings ermöglicht Paragraph 564 c BGB eine Begrenzung auf höchstens fünf Jahre. Zum Beispiel, wenn der Vermieter dann Eigenbedarf anmeldet.
Die ortsübliche Vergleichsmiete.
Sie gilt bei der Anpassung der Miete als Obergrenze. Außerdem ist die Kappungsgrenze zu beachten: Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren maximal um 20% erhöhen.
Modernisierungszuschläge und Nebenkostenumlagen bleiben dabei unberücksichtigt.
Die Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen.
Wenn Modernisierungen zu einer Verbesserung des Wohnwertes führen, muss der Mieter diese Arbeiten dulden. Ausnahme: wenn darin wegen vorausgegangener Aufwendungen des Mieters oder
der zu erwartenden Mieterhöhung eine Härte liegt.
Die Mietkaution. Auch bei der Mietkaution sind Grenzen zu beachten: Sie darf das Dreifache einer Monatsmiete
nicht übersteigen. Der Mieter darf bei Zahlung einer Geldsumme in drei gleichen monatlichen Teilen zahlen. Die Kaution muss verzinst werden.
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