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Tipps für den Schadenfall:
Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, sind einige grundsätzliche Regeln zu beachten, damit Sie schnell den vereinbarten Schadenersatz erhalten.

Der Versicherer sollte unverzüglich über einen Schaden informiert werden. Dafür gibt es sogar Fristen: Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss die Anzeige des Versicherungsfalles unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) erfolgen (§ 33 VVG). Angaben über die Frist für die Schadenmeldung finden Sie auch in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Nach der Meldung des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen sowie für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen.

Sollten Sie schon Kunde bei uns sein, können Sie sich das jeweilige Schadensformular
mit dem folgenden Formular hier anfordern. Wir schicken Ihnen das entsprechende Formular
schnellstmöglich per Email zu.
 

Anforderung eines Schadensformulars für Ihre Wohngebäudeversicherung

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Name

 

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Versicherungsgesellschaft

 

Versicherungsscheinnummer

 

Art des Schadens

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Schadens

 

 

Noch schneller geht es, wenn Sie den Schaden bei der Versicherungsgesellschaft telefonisch unter der im Vertrag angegebenen Hotline melden.

Auch wir sind natürlich im Schadensfall unter den angegebenen Rufnummern für Sie da.

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Fragen zu unseren Angeboten? Tel. 030 / 6789 55  59
e-mail: info@gebaeudeversicherung-im-preisvergleich.de