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Der Teufel steckt im Detail bzw. im Kleingedruckten: Fast jeder kennt den Spruch “Wer billig kauft, kauft zweimal”. Aber wer kann sich das schon leisten, wenn das Haus abbrennt?
Prüfen Sie andere Angebote sorgfältig!: Bei einem grösseren Schaden können sich nicht versicherte Einschlüsse durchaus zu einer finanziellen Belastung summieren. Achten Sie also beim
Abschluss Ihrer Wohngebäudeversicherung auf wichtige Leistungen.
Aufräumungs- und Abbruchkosten Es handelt sich hierbei um notwendige Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten
Sachen. Dies ist insbesondere auch aus Sicherheitsgründen erforderlich und um einen Wiederaufbau beginnen zu können.
Bewegungs- und Schutzkosten Diese Kosten entstehen, wenn zum Zwecke der
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen diese bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (z.B. Abbau einer Einbauküche um an eine Wand heranzukommen).
Dekontaminationskosten nach Brandschaden
Wenn bei einem Feuerschaden kontaminiertes Löschwasser in das Erdreich des Versicherungsgrundstücks eindringt und den Grund und Boden verseucht, muss man diesen untersuchen, ggf. austauschen und entsorgen.
Gerade in älteren Verträgen sind diese Kosten oft nicht mitversichert.
Hotelkosten Wenn das Haus durch einen Schadenfall unbewohnbar wird, muss man unter Umständen für eine Zeit in ein Hotel ziehen.
In diesem Fall ist es gut, wenn der Versicherer hierfür die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe und Dauer übernimmt.
Nutzwärmeschäden Wird durch ein Nutzfeuer (z.B. Kaminbrand nach Rußablagerungen)
oder Nutzwärme (z.B. Trocknung einer durchnässten Wand nach Leitungswasserschaden) ein Brandschaden an versicherten Sachen verursacht (so genannte "Betriebsschäden"), dann ist dieser nur abgedeckt, wenn
Nutzwärmeschäden in dem Versicherungsvertrag mit eingeschlossen sind.
Einschluss von Aquarien oder Wasserbetten Wenn ein Aquarium oder Wasserbett ausläuft, kann es zu einem Wasserschaden kommen.
Hier ist es wichtig, dass die jeweilige spezielle Klausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist, sonst bleibt der Versicherer leistungsfrei.
Überspannungsschäden durch Blitz In Ergänzung zu
Gebäudeschäden durch Blitzschlag können auch Überspannungsschäden in höherwertigen Tarifen mitversichert werden. Durch einen Überspannungsschaden durch Blitz kann z.B. die Steuerung der Heizungsanlage beschädigt
werden.
Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück Bei einem Rohrbruch an einem Abflussrohr außerhalb des Gebäudes ist dieses oft nur mit großem Aufwand freizulegen.
Einwand der groben Fahrlässigkeit
Auf grobe Fahrlässigkeit könnte sich ein Versicherer berufen und demzufolge leistungsfrei bleiben, wenn z.B. eine Kerze unbeaufsichtigt bleibt, ein Aschenbecher in einen Kunststoffeimer entleert wird, der
Geschirrspüler oder die Waschmaschine bei Abwesenheit betrieben wird, man in Urlaub fährt ohne das Wasser abzustellen etc. In manchen Tarifen ist die grobe Fahrlässigkeit bis zu einer gewissen Schadenshöhe und ggf.
unter bestimmten Vorraussetzungen mitversichert.
Versicherungsschutz gegen Elementarschäden Eine erweiterte Elementarschadenversicherung z.B. gegen Überschwemmung durch Witterungsniederschläge,
Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch kann zusätzlich bei manchen Wohngebäude-Tarifen mit eingeschlossen werden. Wenn man im Umkreis
von nur wenigen Kilometern von einem fließenden Gewässer wohnt oder ein Schaden durch Starkregen nicht ausschließen kann, ist ein Schutz gegen Elementarschäden ggf. sinnvoll. Wer in einem überschwemmungsgefährdeten
Gebiet wohnt, muss jedoch damit rechnen, dass der Versicherer diesen zusätzlichen Versicherungsschutz bei der Antragsprüfung ablehnt.
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