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Zementieren Sie Ihre Wünsche.
Über die richtige Formulierung der Baubeschreibung.
Wer sein Traumhaus bauen will, der muss auch kommunizieren. Nicht nur mit Freunden und Familie, die dem begeisterten Bauherren an den Lippen hängen. Sondern vor allem mit dem
Bauunternehmer, der in 80% aller Fälle zum Partner wird. Dabei ist die Baubeschreibung von entscheidender Bedeutung. Unkorrekte oder ungenaue Formulierungen können später viel Zeit
und Geld kosten. Unser Tipp: Lassen Sie sich z.B. durch eine Verbraucherorganisation beraten, und befolgen Sie bitte in jedem Fall folgende Punkte:
Ganz klar: der Preis.
Nicht alle Arbeiten sind in einem Bauvertrag bzw. der Baubeschreibung beschrieben, oder sind automatisch Bestandteil eines Festpreises. Oft kommt es dann zu finanziellen Überraschungen.
Hinzu kommen zum Beispiel Kosten für Erdarbeiten oder die Erschließungskosten für Versorgungsanschlüsse. Bitte vergessen Sie nicht, diese vor Beginn in Ihrer Finanzierung zu berücksichtigen.
Ganz sicher: das Haus. Wer sein Haus vor Dieben schützen will, sollte rechtzeitig vorsorgen. Erfahrungen haben gezeigt,
dass mechanische Sicherungen häufig wirksamer sind als elektronische, deshalb sollten Sie Haustür, Terrassentüren und Fenster konsequent sichern. Zusätzlichen Schutz bieten
einbruchhemmendes Glas und die Installierung einer Außenbeleuchtung.
Ganz dicht: der Keller. Die Kellersohle sollte immer aus wassertundurchlässigem Beton gebaut werden. Je nach
Boden- und Wasserverhältnissen ist zusätzlich eine Außenwandabdichtung ratsam. Zusätzliches Plus: Kellerfenster mit Isolierglas, die jede Menge Energie sparen. Aber natürlich kann man den
Keller auch zum Wohnen nutzen. In diesem Fall muss man allerdings die Wärmeschutzverordnung befolgen.
Ganz behaglich: Das Dach.
Ganz oben im Haus sieht es oft unterirdisch aus: Denn bei der Wärmeisolierung im Dach werden häufig gravierende Fehler gemacht. Eine ganz einfache Lösung ist der Einbau einer diffusionsoffenen
Unterspannbahn unter der Dacheindeckung. Auch das Thema Schallschutz muss beachtet werden. Sind für das Grundstück von der Baubehörde Schallschutzmaßnahmen vorgesehen, muss dies
berücksichtigt und müssen in der Baubeschreibung entsprechende Maßnahmen integriert werden.
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